Brandschutz
Brandschutz ist Pflicht. Zahlreiche Normen und Gesetze regeln, welche Bauteile den Flammen
und der Hitze wie lange standhalten mussen. Es geht unter Umstanden darum Menschenleben
zu retten und materiellen Schaden abzuwenden. Deshalb legen Brandschutzer ein besonderes
Augenmerk auf die Ubergange zwischen Raumen: Brande durfen sich auf keinen Fall uber
Leitungen und Kanale von Raum zu Raum ausbreiten. Mit den nichtbrennbaren Mineralwolledammstoffen
wird der Brandfall nicht zum Notfall.
Allgemeine Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
Baustoffe werden nach den Anforderungen an ihr Brandverhalten unterschieden in
Bei der europaischen Baustoff-Klassifizierung werden neben dem reinen Brandverhalten des Baustoffs auch Brand-Parallelerscheinungen (brennendes Abtropfen/Abfallen, Rauchentwicklung) in Betracht gezogen. In Deutschland erfullennnur noch Baustoffe der Klasse A1 sowie der Klasse A2-s1, d0 (Rauchklasse s1, Abtropfklasse d0) die bauaufsichtliche Anforderung der Nichtbrennbarkeit.
Bauteile werden nach den Anforderungen an ihre Feuerwiderstandsfahigkeit unterschieden in
Die Feuerwiderstandsfahigkeit bezieht sich bei tragenden und aussteifenden Bauteilen auf deren Standsicherheit im Brandfall (ResistanceR), bei raumabschliesenden Bauteilen
zusatzlich auf deren Widerstand gegen die Brandausbreitung (Etancheite E) sowie auf deren Warmedammung (Isolation I).So wird nun beispielsweise eine Luftungsleitung, die im
Brandfall 90 Minuten lang raumabschliesend mit definierter wärmedämmender Wirkung wirkt, aber keine tragende Funktion erfullt nach DIN EN 13501 als EI 90 klassifiziert (nach DIN4102: L90).
Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer gemäß MBO 2002