Archive from November, 2014

Brandschutz

Nov 25, 2014   //   by adminmurat   //   Brandschutz  //  No Comments

UnbenanntfdsgcvBrandschutz ist Pflicht. Zahlreiche Normen und Gesetze regeln, welche Bauteile den Flammen

und der Hitze wie lange standhalten mussen. Es geht unter Umstanden darum Menschenleben

zu retten und materiellen Schaden abzuwenden. Deshalb legen Brandschutzer ein besonderes

Augenmerk auf die Ubergange zwischen Raumen: Brande durfen sich auf keinen Fall uber

Leitungen und Kanale von Raum zu Raum ausbreiten. Mit den nichtbrennbaren Mineralwolledammstoffen

 wird der Brandfall nicht zum Notfall.

 

 

 

 

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Allgemeine Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen

Baustoffe werden nach den Anforderungen an ihr Brandverhalten unterschieden in

1234456 Bei der europaischen Baustoff-Klassifizierung werden neben dem reinen Brandverhalten des Baustoffs auch Brand-Parallelerscheinungen (brennendes Abtropfen/Abfallen, Rauchentwicklung) in Betracht gezogen. In Deutschland erfullennnur noch Baustoffe der Klasse A1 sowie der Klasse A2-s1, d0 (Rauchklasse s1, Abtropfklasse d0) die bauaufsichtliche Anforderung der Nichtbrennbarkeit.

Bauteile werden nach den Anforderungen an ihre Feuerwiderstandsfahigkeit unterschieden in

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 Die Feuerwiderstandsfahigkeit bezieht sich bei tragenden und aussteifenden Bauteilen auf deren Standsicherheit im Brandfall (ResistanceR), bei raumabschliesenden Bauteilen
zusatzlich auf deren Widerstand gegen die Brandausbreitung (Etancheite E) sowie auf deren Warmedammung (Isolation I).So wird nun beispielsweise eine Luftungsleitung, die im
Brandfall 90 Minuten lang raumabschliesend mit definierter wärmedämmender Wirkung wirkt, aber keine tragende Funktion erfullt nach DIN EN 13501 als EI 90 klassifiziert (nach DIN4102: L90).

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Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer gemäß MBO 2002

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Schallschutz

Nov 25, 2014   //   by adminmurat   //   Schallschutz  //  No Comments

Unbenannt12In der Ruhe liegt die Kraft. Starker Larm ist eine Belastung und gefahrdet die Gesundheit. Deshalb wird in der Haustechnik auf Larmschutz besonderer Wert gelegt. Weil Larm sich in Gebauden vor allem uber Leitungen ausbreitet, gilt es diese Larmquellen auszuschalten. Bei den strikten Auflagen und technischen Anforderungen sind die vielseitigen Eigenschaften von ISOVER Mineralwolle einfachunverzichtbar. Denn sie schutzen zuverlassig und dauerhaft gegen Schallemissionen und gleichzeitig vor Energieverlusten und Brandgefahr.

Normen und Richtlinien

Die DIN 4109 enthalt die bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen an den Schallschutz. Diese sollen sicherstellen,

dass Menschen in Wohn- und Arbeitsraumen vor nicht zumutbaren Belastigungen durch Schallubertragung geschutzt

werden. Aber auch durch die Einhaltung der Vorgaben der DIN 4109 und eine entsprechende Ausfuhrung konnen Larmbelastigungen,

wie haufigangenommen, nicht komplett ausgeschlossen´werden. In den Geltungsbereich der Norm sind

Gerausche aus haustechnischen Anlagen, z.B. Heizungsanlagen oder Luftungs- und Klimaanlagen, mit einbezogen.

Zulassige Schalldruckpegel in schutzbedurftigen Raumen von Gerauschen aus haustechnischen Anlagen und Gewerbebetrieben nach DIN 4109

(Anderung der Anforderung an Wasserinstallationen gegenuber Wohn- und Schlafraumen von 35 auf 30 dB(A) gemas NABau-Beschluss vom 22.10.1998) Unbenanntdas23

1 Einzelne, kurzzeitige Spitzen, die beim Betatigen von Armaturen und Geraten entstehen, sind z. Z. nicht zu berucksichtigen.

2 Bei luftungstechnischen Anlagen sind um 5 dB(A) hohere Werte zulassig, sofern es sich um Dauergerausche ohne auffallige Einzeltone handelt.

Die Richtlinie VDI 4100 definiert drei Schallschutzstufen, von ublichen bis zu gehobenen Komfortanspruchen, zur Bewertung unterschiedlicherUnbenanntGFDBC

Qualitaten des baulichen Schallschutzes. Sie ist zwar baurechtlich nicht eingefuhrt, wird aber oftmals als Stand der Technik angesehen

Schall ist überall.

Enstehung und Übertragung

Die Ursachen fur Larm in Leitungen sind immer die gleichen: Larm entsteht zum einen, wenn sie die Betriebsgerausche

von Pumpen,´Ventilatoren oder Maschinen weitertragen oder wenn Luft oder Flussigkeit

mit hohen Geschwindigkeiten stromt und Hindernisse wie Knicke, Verzweigungen,

Siebe, Gitter, Schieber oder Ventile passiert. Weil sich die Beschaffenheit der Leitungen nach dem transportierten

Medium richtet, unterscheiden sich auch die Dammmasnahmen: Fur in der Regel groser dimensionierte Klima- und

Luftungsleitungen mit rechteckigem Querschnitt bieten sich beispielsweise ISOVERLamellenmatten

an. Zum Schallschutz an Rohrleitungen gibt es daruber hinaus auch einfach zu verarbeitende

Rohrschalen. Fur alle gilt: Dammmasnahmen mit schall Produkten senken nicht nur den Larmpegel – sie verbessern

gleichzeitig auch zuverlassig den Brand-, Schall- und Feuchteschutz.

Schallübertragung bei Lüftungs- und Klimakanälen

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Schalllängsdämpfung bei Lüftungskanälen

Die Gerauschubertragung erfolgt durch direkte Abstrahlung von Kanalwanden bzw. Kanalmundung

oder als Luft- und Korperschall aus der Klimazentrale. Unter schallschutztechnischen Aspekten

ist es daher erforderlich, die Schalldammung an der Kanalwandung zu erhohen und die

Luftschallubertragung durch das Kanalsystem zu reduzieren.

 

Schallquellen und Übertragungswege bei Rohrleitungen xbncng

Rohrleitungen sind Gerauschquellen. In DIN 4109, Abschnitt 4.1 und 4.2, „Schutz gegen Gerausche

aus haustechnischen Anlagen und Betrieben“, sind die entsprechenden Anforderungen

fur die Larmvermeidung verbindlich vorgeschrieben. Neben Masnahmen, die die Schallentstehung

und das Abstrahlverhalten von Korpernbeeinflussen, geht es dabei vor allem um

geeignete Dammmasnahmen an der Rohrleitung selbst. Meist geht die geplante Warme- bzw.

Kaltedammung mit einer schalltechnischen Verbesserung einher.

 

 

Wärmeschutz

Nov 25, 2014   //   by adminmurat   //   Wärmeschutz  //  No Comments

 

UnbenanntHeizungsleitungen dämmen. Energiesparpotenziale ausschöpfen.

Eine Heizungsanlage ist nur so gut wie die Dammung ihrer Rohrleitungen. Wenn diese nicht richtig gedammt sind, lost sich jede Energieeffizienz in Luft auf. Das ist nicht nur eine Faustregel,

das hat auch der Gesetzgeber erkannt. Die EnergieEinsparVerordnung EnEV schreibt deshalb vor, wie die Warmeverteil- und Warmwasserleitungen, aber auch Kalteverteil- und

Kaltwasserleitungen von Klimakaltesystemen sowie der Raumlufttechnik, gedammt werden mussen. Die entsprechenden Mindestdammdicken nach Anlage 5 zu den §§ 10, 14, 15 beziehen

sich auf einen Rechenwert der Warmeleitfahigkeit von 0,035 W/(m・K), gemessen bei 40 °C am Rohr. Alle  Rohrschalen halten diese Vorgabe ein. ISOVER Lamellenmatten CLIMCOVER

Lamella Mat haben eine hohere Warmeleitfahigkeit und mussen daher gesondert berechnet werden.

Wo kommt Warmeschutz zum Einsatz?

Die in der Tabelle auf Seite 55 in den Zeilen 1-4 angegebenen Dammschichtdicken beziehen sich auf den so genannten 100 %-Bereich. Die Dammung von Warmeverteilungs- und Warmwasserleitungen

sowie Armaturen ist gemas EnEV nur mit 50 %der Mindestdicke auszufuhren:

• in Wand- und Deckendurchbruchen

• im Kreuzungsbereich von Leitungen

• an Rohrleitungs-Verbindungsstellen

• bei zentralen Rohrnetzverteilern

• Leitungen von Zentralheizungen, die in Bauteilen zwischen beheizten Raumen verschiedener Nutzer verlegt werden.

Aus praktischen und wirtschaftlichen Grunden werden in der Praxis auch hier meist die 100 %-Regelungen herangezogen. Leitungen hingegen, die an die Ausenluft grenzend verlegt sind, mussen mit dem doppelten der Mindestdicke nach den

Zeilen 1-4 gedammt werden. Bei der Dammung der Kalteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen von Raumlufttechnik- und Klimakaltesystemen ist eine Dammdicke von mindestens 6 mm

vorgeschrieben. Um eine effiziente Reduzierung der Warmeaufnahme dieser Leitungen zu verhindern, bietet sich allerdings der Einsatz hoherer Dammdicken an.

Erforderliche Dämmdicken nach EnergieEinsparVerordnung (EnEV)

Uberblick uber die Mindestdammdicken nach EnEV zur Warmedammung von Warmeverteilungs- und Warmwasserleitungen bzw. Kalteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen.

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Soweit in Fallen des § 14 Absatz 5 Warmeverteilungs- und Warmwasserleitungen an Ausenluft grenzen, sind diese mit dem Zweifachen der Mindestdicke nach Tabelle

1 Zeile 1 bis 4 zu dammen.

2. In Fallen des § 14 Absatz 5 ist Tabelle 1 nicht anzuwenden, soweit sich Warmeverteilungsleitungen von Zentralheizungen nach den Zeilen 1 bis 4 in beheizten

Raumen oder in Bauteilen zwischen beheizten Raumen eines Nutzers befinden und ihre Warmeabgabe durch frei liegende Absperreinrichtungen beeinflusst

werden kann. In Fallen des § 10 Absatz 2 und des § 14 Absatz 5 ist Tabelle 1 nicht anzuwenden auf Warmwasserleitungen bis zu einem Wasserinhalt von 3 liter,

die weder in den Zirkulationskreislauf einbezogen noch mit elektrischer Begleitheizung ausgestattet sind (Stichleitungen) und sich in beheizten Raumen befinden.

3. Bei Materialien mit anderen Warmeleitfahigkeiten als 0,035 W/(m・K) sind die Mindestdicken der Dammschichten entsprechend umzurechnen. Fur die Umrechnungund

die Warmeleitfahigkeit des Dammmaterials sind die in anerkannten Regeln der Technik enthaltenen Berechnungsverfahren und Rechenwerte zu verwenden.

4. Bei Warmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Kalteverteilungs- und Kaltwasserleitungen durfen die Mindestdicken der Dammschichten nach Tabelle

1 insoweit vermindert werden, als eine gleichwertige Begrenzung der Warmeabgabe oder der Warmeaufnahme auch bei anderen Rohrdammstoffanordnungen

und unter Berucksichtigung der Dammwirkung der Leitungswande sichergestellt ist.